Betreuungs­vertrag gemeinsam vorbereiten 💚

Mit Ihren Angaben werden zwei aufeinander abgestimmte Betreuungsverträge vorbereitet: einer mit Sabine Rademacher und einer mit Angelika Schreiweis-Brezinova. Die Unterzeichnung erfolgt später persönlich.

Schritt 1

Schön, dass Sie da sind 💚

Beginnen wir mit einer kurzen Angabe zum Wohnort Ihres Kindes. So können wir die Vertragsunterlagen passend vorbereiten.

Wo befindet sich der Wohnort Ihres Kindes?

Ihre Auswahl wird automatisch bei der Vorbereitung Ihrer Betreuungsverträge berücksichtigt.

Wer gehört zu Ihrer Familie?

Damit wir Ihre Verträge vorbereiten und Ihnen anschließend eine Zusammenfassung zusenden können, benötigen wir die Kontaktdaten aller personensorgeberechtigten Personen. Jede Person kann eine eigene E-Mail-Adresse angeben.

Jetzt geht es um Ihr Kind 💚

Mit diesen Angaben können wir die Vertragsunterlagen eindeutig Ihrem Kind zuordnen.

Welche Betreuungszeit passt zu Ihnen?

Bei den Spielplatzhelden können Sie zwischen unseren beiden festen Betreuungsmodellen wählen.

Aus Ihrer Auswahl werden automatisch zwei Verträge vorbereitet.

Menschen, die für Ihr Kind da sein dürfen

Bitte geben Sie die Personen an, die wir im Notfall kontaktieren dürfen. Alle hier aufgeführten Personen sind gleichzeitig berechtigt, Ihr Kind aus der Kindertagespflege abzuholen.

Sie können bis zu vier Personen angeben.

Ich/Wir bestätige(n), dass die oben genannten Personen über die Weitergabe ihrer Kontaktdaten informiert wurden und damit einverstanden sind. Gleichzeitig bestätige(n) ich/wir, dass alle oben genannten Personen berechtigt sind, mein/unser Kind aus der Kindertagespflege abzuholen.

Gesundheit Ihres Kindes 💚

Diese Angaben helfen uns, im Alltag und besonders in einem medizinischen Notfall verantwortungsvoll zu handeln.

Die Eltern bevollmächtigen die Kindertagespflegeperson (KTPP), bei einem medizinischen Notfall unverzüglich ärztliche Hilfe zu veranlassen. Außerdem entbinden sie die Kindertagespflegeperson gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten von der Schweigepflicht, soweit dies für die medizinische Versorgung des Kindes sowie dessen weitere Betreuung erforderlich ist.

Ein paar wichtige Absprachen

Umgang mit Zecken

Kinder verbringen bei uns viel Zeit im Freien. Dabei kann es vorkommen, dass wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdecken.

Eine entdeckte Zecke sollte möglichst zeitnah entfernt werden. Deshalb möchten wir bereits im Vorfeld mit Ihnen abstimmen, wie wir in diesem Fall handeln dürfen. Selbstverständlich informieren wir Sie, wenn wir bei Ihrem Kind eine Zecke entdeckt und entfernt haben.

Informationsblatt „Zecken lauern nicht nur im Gras“ herunterladen


Gegenseitige Vertretung

Damit die Betreuung Ihres Kindes auch bei Krankheit oder Urlaub möglichst verlässlich sichergestellt werden kann, vertreten sich Angelika Schreiweis-Brezinova und Sabine Rademacher gegenseitig.

Sollte eine der beiden Kindertagespflegepersonen ausfallen, kann die Betreuung im vereinbarten Betreuungsumfang von der jeweils anderen Kindertagespflegeperson übernommen werden. Hierfür ist im jeweiligen Vertretungsfall keine erneute gesonderte Zustimmung oder Absprache mit den Eltern erforderlich.


Beförderung im Pkw

Erinnerungen aus dem Betreuungsalltag 📷

Sie entscheiden selbst, wofür Foto und Filmaufnahmen Ihres Kindes verwendet werden dürfen.

Datenschutz bei Foto- und Filmaufnahmen

Bei Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darf Ihr Kind nicht erkennbar sein.

Die Aufnahmen werden ausschließlich zu den oben ausgewählten Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder verkauft.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitungen bleiben hiervon unberührt.

Mir/Uns ist bekannt, dass bei Veröffentlichungen im Internet trotz sorgfältiger Auswahl ein vollständiger Schutz vor Speicherung, Weiterverbreitung oder missbräuchlicher Nutzung durch Dritte nicht gewährleistet werden kann.

Von der KTPP zur Verfügung gestellte Foto- und Filmaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt und ohne Einwilligung der darauf erkennbaren Personen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Für jede Nutzung der Aufnahmen, die über die vorstehend genannten Zwecke hinausgeht, holt die KTPP eine gesonderte Einwilligung der Eltern ein.

Wichtige Unterlagen für Ihre Betreuung 💚

Bevor es weitergeht, möchten wir Ihnen noch einige wichtige Unterlagen mitgeben. Bitte öffnen Sie alle drei Dokumente und nehmen Sie sich kurz Zeit, diese anzusehen.

📄 Belehrungsbogen für Eltern gemäß § 34 Abs. 5 IfSG
Informationen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz.
PDF öffnen noch nicht geöffnet
📄 Wiederzulassungstabelle nach Krankheit
Übersicht des Rhein-Pfalz-Kreises zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten.
PDF öffnen noch nicht geöffnet
📄 Hinweise zur Datenverarbeitung der Spielplatzhelden
Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren persönlichen Daten und den Daten Ihres Kindes umgehen.
PDF öffnen noch nicht geöffnet
Sobald Sie alle drei Dokumente geöffnet haben, können Sie mit der Zusammenfassung fortfahren.

Fast geschafft 💚

Bitte schauen Sie Ihre Angaben noch einmal in Ruhe durch. Wenn Ihnen etwas auffällt, können Sie mit „Zurück“ jederzeit eine Angabe ändern.